Allgemeine Geschäftsbedingungen zu den Ausbildungsverträgen Hufbearbeiter/Hufpfleger und Huftechniker

 

AGB des Ausbildungszentrums Tierisch Ausgeglichen:

Für die von uns angebotenen Kurse gelten folgenden Vereinbarungen:

 

 

§ 1 Anmeldung

 

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin meldet sich mit Abgabe des Ausbildungsvertrages für die dort georderten Kurse verbindlich an. Für den Fall, dass die vereinbarte Anzahlung und Gebühren nicht rechtzeitig vor Kursbeginn gemäß den Zahlungsvereinbarungen entrichtet wurden, behält wir uns vor, den Teilnehmer / die Teilnehmerin nicht zum Kurs zuzulassen.

 

Hinsichtlich der Lernziele, der Lerninhalte und der Durchführung der Kurse wird auf die Kursinhalte verwiesen. Der theoretische Unterricht findet im Ausbildungszentrum statt. Für den praktischen Unterricht stehen neben dem Reitstall von Britta Horstmann noch weitere Ställe im Umkreis von 50 km zur Verfügung. Spätestens eine Woche vor Beginn vor dem jeweilen Kurstagen wird der Stall den Teilnehmern bekannt gegeben.

 

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hält sich für die Dauer von drei Wochen an seine / ihre Anmeldung

rechtlich gebunden.

 

Die einzelnen geforderten Kurstage zu den jeweiligen Ausbildungen Hufpfleger und Huftechniker müssen ab Beginn des 1. Unterrichtstages der jeweiligen Ausbildung innerhalb von 16 Monaten absolviert werden, der Zeitrahmen ist verbindlich und kann nicht beliebig ausgedehnt werden.

 

 

§ 2 Materialkosten

 

Die genannten Kursgebühren verstehen sich als reine Unterrichtsgebühr und schließen keine Verbrauchsmaterialien oder Werkzeuge ein. Als Verbrauchsmaterialien gelten z. B. alle Hufschutzmaterialien, Befestigungen, Nägel, Kleber. Als Werkzeuge gelten z. B. alle für die Anpassung und Aufbringung benötigten Werkzeuge und Einrichtungen.

 

 

§ 3 Zahlung des Kurspreises – falls nicht anders vereinbart:

 

Vor Ausbildungsbeginn ist eine Anzahlung in Höhe von 1.000,00 € zu zahlen, der restliche Kurspreis ist in 9 monatlichen Raten à 240,00 € jeweils vor dem Kurswochenende zu zahlen.

 

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss insbesondere bei verspäteter Zahlung des Kurspreises bei Kursbeginn die Zahlung nachweisen können (z. B. durch Vorlage des Überweisungsbelegs oder des Kontoauszugs). Das Ausbildungszentrum Tierisch Ausgeglichen ist berechtigt, den Teilnehmer / die Teilnehmerin vom Unterricht auszuschließen, wenn die Zahlung nicht nachgewiesen werden kann.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Ausschluss der Kursteilnahme wegen Nichtzahlung der Kursgebühren keine Befreiung von den Zahlungsverpflichtungen insgesamt zur Folge hat.

 

 

§ 4 Rücktritt

 

Das Ausbildungszentrum Tierisch Ausgeglichen ist berechtigt, bis drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Kurses vom Ausbildungsvertrag zurückzutreten oder ihn zu verschieben, z. B. wenn sich zu diesem Zeitpunkt nicht wenigstens sechs Teilnehmer / Teilnehmerinnen je Kurs und Kursort angemeldet haben.

 

Der Rücktritt des Teilnehmers / der Teilnehmerin muss schriftlich innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Rücktrittserklärung des Ausbildungszentrum Tierisch Ausgeglichen gegenüber des das Ausbildungszentrum Tierisch Ausgeglichen erklärt werden.

 

 

 

§ 5 Anreise / Übernachtung / Verpflegung

 

Die Leistungen des Ausbildungszentrum Tierisch Ausgeglichen beschränken sich ausschließlich auf die Durchführung der vom Teilnehmer / von der Teilnehmerin gebuchten Kurse. Für Anreise, Übernachtung und Verpflegung ist der Teilnehmer / die Teilnehmerin verantwortlich. Mittagessen und Getränke werden gegen Gebühr angeboten Das Ausbildungszentrum Tierisch Ausgeglichen kann auf Wunsch einige Übernachtungsmöglichkeiten angeben, ohne für Ausstattung, Preis und Qualität einzutreten.

 

 

§ 6 Prüfung

 

Die im Rahmen dieses Vertrages angebotenen Kurse dienen der Vorbereitung auf die Prüfung

im Bereich des jeweils gewünschten Ausbildungszieles.

 

Die Prüfung wird durch das Ausbildungszentrum Tierisch Ausgeglichen abgehalten. Eine Gewähr für die Zulassung des Teilnehmers/ der Teilnehmerin zur Prüfung übernimmt das Ausbildungszentrum Tierisch Ausgeglichen jedoch ausdrücklich nicht. In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin: Für die Durchführung der Prüfungen wird im jeweiligen Ausbildungsbereich eine Prüfungsgebühr in Höhe von derzeit 300,00 € erhoben.

 

Die Prüfungsgebühren sind ausnahmslos an das Ausbildungszentrum Tierisch Ausgeglichen zu zahlen. Wir machen die Zulassung zur Prüfung davon abhängig, dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin sämtliche Voraussetzungen zu der jeweiligen Prüfungsanforderung erfüllt.

 

§ 7 Haftung
des Ausbildungszentrum Tierisch Ausgeglichen

 

Das Ausbildungszentrum Tierisch Ausgeglichen haftet für Schäden, die durch das Verschulden des das Ausbildungszentrum Tierisch Ausgeglichen oder durch das Verschulden eines ihrer Mitarbeiter dem Teilnehmer / der Teilnehmerin entstehen sollten, nur, wenn ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorgeworfen werden kann, diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet zu haben.

 

 

§ 8 Versicherung des Teilnehmers / der Teilnehmerin

 

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist für die Dauer der Teilnahme am Unterricht unter den Voraussetzungen zur Gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII), insbesondere des OE 2 Absatz 1 Ziffer 8 Buchstabe b) 8GB VII unfallversichert.

 

Das Ausbildungszentrum Tierisch Ausgeglichen hat im Übrigen eine Haftpflichtversicherung zugunsten der Teilnehmer / der Teilnehmerinnen abgeschlossen, die für folgende Schäden eintritt:

 

Verursacht ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin im Rahmen des Unterrichts des Ausbildungszentrum Tierisch Ausgeglichen an dem Pferd eines Dritten fahrlässig durch unsachgemäße Behandlung einen Schaden, so ersetzt die Versicherung bei Vorliegen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen diesen Schaden bis maximal 30.000 Euro je Schadensfall. Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, sind aber ebenso wenig versichert, wie ein Schaden, den ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin an einem Pferdverursacht, das er / sie selbst zum Unterricht mitgebracht hat.

 

 

§ 9 Verhältnis zu Ausbildern

 

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist während der Unterrichtsveranstaltungen verpflichtet, den Anweisungen der Ausbilder Folge zu leisten, z. B. wenn es um die Reduzierung von Unfallgefahren oder um die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen geht. Kommt der Teilnehmer / die Teilnehmerin solchen Anweisungen nicht nach, kann dies zum Ausschluss vom Unterrichtführen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Ausschluss von der Kursteilnahme wegen

Nichtbeachtung der Anweisungen der Ausbilder keine Befreiung von den Zahlungsverpflichtungen insgesamt zur Folge hat.

 

 

§ 10 Adressenliste

 

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass seine / ihre Adresse und Telefonnummer an die anderen Kursteilnehmer weitergegeben werden kann, um das Bilden von Fahrgemeinschaften zu erleichtern.

 

 

§ 11 Abtretung

 

Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag ist für beide Vertragsparteien nur möglich, wenn der jeweils andere Vertragspartner der Abtretung vorher schriftlich zugestimmt hat. Das Ausbildungszentrum Tierisch Ausgeglichen ist jedoch berechtigt, auch ohne Zustimmung des Teilnehmers / der Teilnehmerin Zahlungsansprüche wegen offener, fälliger Kursgebühren zum Zwecke des Forderungseinzugs an lnkassounternehmen abzutreten.

 

 

§ 12 Widerrufbelehrung

 

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kann seine/ihre Vertragserklärung ohne Angaben von Gründen innerhalb von zwei Wochen in Textform widerrufen. Der Ablauf der Frist beginnt mit Vertragsschluss und Erhalt dieser Widerrufbelehrung.

 

Zur Wahrung der Widerruffrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Ausbildungszentrum Tierisch Ausgeglichen

Lübbecker Str. 248

32479 Hille

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Für den Fall einer Kursteilnahme ist die vertraglich vereinbarte Vergütung zu bezahlen.

 

 

§ 13 Nebenabreden / Schriftform / Salvatorische Klausel

 

Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. •Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrags als unwirksam erweisen, so bleibt der Vertrag im •übrigen aufrechterhalten. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll in diesem Fall eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

 

§ 14 Erklärung zur Kenntnisnahme

 

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich für den Fall nicht rechtzeitiger Zahlung der jeweils fälligen Kursgebühr oder der Nichtbeachtung von Anweisungen der Ausbilder von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden kann. Das Widerrufrecht habe ich zur Kenntnis genommen.

 

Es ist mir bekannt, dass die Zulassung zur Prüfung von mir gegenüber dem Ausbildungszentrum Tierisch Ausgeglichen beantragt werden muss und ebenso wenig wie das Bestehen der Prüfung garantiert werden kann.

Logo und Schriftzug des Ausbildungszentrum Tierisch Ausgeglichen kann ich erst nach bestandener Prüfung verwenden. Dies kann mir jederzeit untersagt werden. Mit einer Vertragsstrafe von 3.000,00 € für jeden Fall des Zuwiderhandelns bin ich einverstanden.

 

Mit meiner Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag zu den von mir ausgewählten Ausbildungskursen,

ist meine Anmeldung für mich für die Dauer von zwei Wochen verbindlich.

 

Die Anmeldung für die gekennzeichneten Kurse wird hiermit durch das Ausbildungszentrum Tierisch Ausgeglichen bestätigt. Das Ausbildungszentrum Tierisch Ausgeglichen •übernimmt hiermit die Verpflichtung, zu den genannten Zeiten die gebuchten Kurse mit dem ausgewiesenen Lehrinhalt durchzuführen, behält sich aber das Recht zum Rücktritt vor, wenn z. B. an dem ausgewählten Kursort die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von sechs Teilnehmern / Teilnehmerinnen für den gebuchten Kurs nicht zustande kommt.